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Unser Volvo C303 bekommt seine Zulassung

Allgemein

Da es für einen Volvo C303 in Deutschland nie eine generelle Zulassung für den Typ gegeben hat ist der Import und die folgenden Maßnahmen ein ziemlicher Aufwand. Die Abnahme nach §21 StVZO habe ich schon auf der Seite Tüv geschildert. Vieles ist meiner Meinung nach mit dem EU-Recht nicht zu vereinbaren. Dazu nur ein Beispiel:

Der Wagen ist in Schweden zugelassen. Der Besitzer darf damit ohne Probleme in der ganzen EU herumfahren. Laut schwedischer Papiere darf er an der Haken-Kupplung einen leichten Anhänger bis 1500 kg ziehen, wie unten zu sehen.

Will ich den Wagen in Deutschland zulassen, wird die Kupplung nur als Rangierkupplung genehmigt. Das ist eine bedeutende Nutzungseinschränkung und Wertminderung des Fahrzeugs. Warum die Kupplung, die sogar den Anforderungen des militärischen Geländeeinsatzes genügt hat, für den Straßenverkehr ungeeignet sein soll konnte oder wollte mir niemand erklären.

Dirks C303 mit Anhänger in Sweden
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Steuer

Für eine Anmeldung ein Deutschland gibt es verschiedene Kategorien bei der KFZ-Steuer. Da ein Volvo C303 für den ständigen Betrieb nicht wirklich geeignet ist, sondern eher ein Hobby, muß man natürlich eine kostengünstige Variante wählen - oder das Geld ist einem egal. Achtung: Meine Beispiele habe ich als Laie nach den aktuellen Steuerrichtlinien 2005 berechnet - ohne Gewähr.

Weitere Beispiele wie Saisonkennzeichen oder 07-er Nummer für die Besitzer mehrerer Oldtimer sind zwar reizvoll, aber mit mehr Aufwand und Einschränkungen in der Nutzung verbunden, ohne daß sich für mich wesentliche finanzielle Vorteile ergeben.

Die Einstufung der Fahrzeugart findet bei der Vollabnahme nach §21 StVZO statt. Will man die 2 Klappsitze im Laderaum behalten sollte man dies vorher mit dem Prüfer absprechen und eventuell mehrere Prüfstellen aufsuchen. Das englische Wort für "Gutachten" ist "expert opinion", das verdeutlicht das Problem mit dem Ermessensspielraum der Prüfer.

Unser Volvo C303 das dritte Mal beim TüV
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Versicherung

In Deutschland muß jedes Fahrzeug für eine Zulassung eine Haftpflichtversicherung haben. Bei der Wahl der Versicherung spielen viele Dinge eine Rolle, nicht nur der absolute Preis. Kennt man die Versicherung schon, ist sie leicht und schnell erreichbar, wie ist die Abwicklung im Schadensfall, usw. usf. Interessant sind auch eventuelle Nutzungseinschränkungen oder Vorbedingungen.

Wer einen Oldtimer mit H-Kennzeichen versichern will den kann ich erst einmal auf die Seite des Bundesverbandes der deutschen Oldtimer-Clubs deuvet.de verweisen. Hier gibt auch Links zu speziellen Versicherungen, die man mit seinen selbst recherchierten Angeboten vergleichen kann. Im Oldtimerbereich sind meist auch selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug und Transportschäden mit versichert.

Meine bisherige Versichtung konnte mir für den steuerlich günstigen LKW kein günstiges Angebot machen. Als gewerblicher Lieferwagen wären da knapp 1500,- Euro pro Jahr fällig gewesen.

Die LVM bietet ein Angebot für Oldtimer, welches sich aus den bäuerlichen Bedarf herleitet. Hier werden PKW, Traktoren und sonstige Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, sehr günstig als Zweitwagen pauschal versichert. Die Anforderungen an den Originalzustand sind weniger eng als bei einem H-Kennzeichen. Im Jahr 2005 macht das für unseren Volvo C303 als sonstiges Fahrzeug 144,- Euro pro Jahr. Allerdings wurde mein Vertrag gleich zum Jahreswechsel wieder gekündigt, weil der Sachbearbeiter in der Zentrale anscheinend erwartete, dass ich ausser dem Oldtimer und dem Erstwagen auch Haus und Hof bei der LVM versichere. Ich war nicht begeistert...

Zum Jahreswechsel bekam ich dann einen Oldtimer-Vertrag bei der "Alte Leipziger - Hallesche" für ca. 140,- Euro pro Jahr. Da ich nur die Haftpflicht habe wollte gab es auch keine weiteren Randbedingungen ausser dem Fahrzeugalter und der Anmeldung als LKW.

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KBA-Auskunft

Um für ein gebrauchtes Fahrzeug einen neuen Fahrzeugbrief zu bekommen bedurfte es bis März 2007 einer Bestätigung vom KraftfahrtBundesAmt (KBA) in Flensburg, daß der Wagen nicht gesucht wird oder als gestohlen gemeldet ist. Bei einem Importwagen kann dies laut StVZO bei Vorlage glaubwürdiger Nachweise - komplette Papiere und Kaufvertrag - auch entfallen. Ich habe es nicht darauf ankommen lassen und brav meine Auskunft per Fax bestellt, die über Nachnahme mit 14,20 Euro abgerechnet wird.

Bei der Lektüre des Dokumentes fühlte ich mich ziemlich veralbert. Im wesentlichen bestand der Inhalt aus der Zusicherung, daß die Auskunft ohne Gewähr sei und sich in der Zwischenzeit alles geändert haben könnte. Auf so eine Auskunft kann man verzichten, das ist überflüssiger Bürokratenquatsch. Die Zulassungsstellen senden ihre Daten sowieso an das KBA, dann kann man immer noch irgendwann feststellen, ob das Fahrzeug gestohlen wurde und den neuen Halter belangen.

Als ob man meine Kritik im Verkehrsministerium gehört hätte: Ab März 2007 wird diese Bescheinigung nicht mehr verlangt, weil die Zulassungsstellen immer aktuell online abfragen.

Ich hatte in 2005 meine Auskunft jedenfalls, die wurde ohne weiteres zu meinem Vorgang für die Erstellung eines neuen Fahrzeugbriefs geheftet und fertig. Die alten schwedischen Dokumente werden für mindestens 6 Monate bei der Zulassungsstelle aufbewahrt und die schwedischen Behörden innerhalb der nächsten 2 Monate über den Vorgang informiert. Achtung: Von den Originalpapieren vorher eine gute Farbkopie machen und/oder ein gutes Digitalfoto - nach der Zulassung hat die Zulassungsstelle die Originale einbehalten und sie sind für einen selbst und die Geschichte des Fahrzeugs verloren.

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Wartemarke bei der Zulassung

HU und ASU

Die technische Hauptuntersuchung (HU) läßt man am besten gleich zusammen mit der Abnahme nach §21 StVZO machen. Da gibt es dann eine extra Bescheinigung für das Handschuhfach, die bei der Zulassung vorzulegen ist.

Für Fahrzeuge ab 1969 ist in Deutschland eine Abgasuntersuchung (ASU) vorgeschrieben. Der Volvo C303 hat ja keinen Katalysator, daher ist sie mit 20,50 Euro zwar billiger, muß aber jedes Jahr gemacht werden. Ich habe die ASU bei meiner Werkstatt um die Ecke machen lassen, die hatte nicht so viel Zeitdruck wie die Leute beim TüV. Auch für die ASU gibt es eine Bescheinigung mit Siegel für das Handschuhfach, die bei der Zulassung vorzulegen ist.

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Kennzeichen

Bei meinem ersten Besuch beim TüV wollte mir der Prüfer noch in das Gutachten schreiben, daß der Wagen hinten ein zweireihiges Kennzeichen braucht. Es gibt dort nämlich nur eine Leuchte für die Kennzeichenbeleuchtung, und die reicht für ein sehr breites Kennzeichen eventuell aus. Auf jeden Fall würde ein sehr breites Kennzeichen den Rückstrahler auf der linken Seite überdecken.

Ich konnte Abhilfe schaffen, indem ich für ein möglichst schmales Kennzeichen argumentierte, fast so schmal wie die Originale aus Schweden. Damit war die Einschränkung auf zwei Zeilen vom Tisch. Dieses wäre eventuell mit der Tür kollidiert oder hätte nach unten über die Stoßstange heraus geragt. Im Notfall würde ich zusätzliche Rückstrahler auf den Schmutzfängern anbringen.

Bei der Zulassung war meine Wunschkennzeichen "K - C 303" leider schon belegt, frei war noch "K - T 303". Das "T" für "TerrainGBil" finde ich auch ganz ok.

Vorne habe ich das Kennzeichen erstmal ebenfalls unten an der Stoßstange montiert. So kann ich dort prima die Beule verdecken, wo ein Vorbesitzer einmal auf die Hakenkupplung eines vor ihm stehenden Fahrzeugs aufgefahren ist. Nach Austauch der Stoßstange gegen eine unverbogene ist das Kennzeichen wider nach oben an den Original Platz gewandert.

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Unser Volvo C303 mit neuem Kölner Kennzeichen von vornUnser Volvo C303 mit neuem Kölner Kennzeichen von hinten

Brief und Siegel

Seit Oktober 2005 gibt es in Deutschland neue Fahrzeugpapiere, die nach EU-Standard aufgebaut sind. Damit auch die Deutschen damit zurecht kommen sind in Klammern noch die alten Bezeichnungen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein aufgedruckt.

Ein bedeutsamer Unterschied besteht darin, daß im Fahrzeugbrief viel weniger technische Angaben stehen als bisher. Zusätzliche Eintragungen aus Feld 22 sind aber auf beiden Dokumenten vorhanden. Das ist für die Volvo C30x sehr wichtig, denn das Gutachten nach §21 StVZO war ja nicht billig. Achtung: Auf jeden Fall von allen Dokumenten und Gutachten ebenfalls Kopien machen oder ein PDF erzeugen, damit bei einem Verlust alles nachgetragen werden kann. Bei der Zulassung wird alles beim TüV teuer bezahlte Papier einbehalten.

Ein allgemeines juristisches Problem sehe ich noch kommen: Auf den neuen Papieren steht in Deutschland explizit: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".

Was bedeutet das? Bisher genügte vor Gericht der Fahrzeugbrief zur Feststellung des Eigentümers, das Gegenteil mußte belegt werden. Jetzt ist es umgekehrt - was für ein Unfug. Bisher konnte man ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, und wenn der im Fahrzeugbrief eingetragene Mensch auch der Verkäufer war und sich entprechend ausweisen konnte so konnte ich als Käufer erst einmal guten Glaubens sein. Dies wird jetzt explizit verneint.

Was für einen Sinn soll das haben? Keine Ahnung! Es gibt für dieses Feld 4.c4 in den Papieren laut EU-Norm 3 verschiedene mögliche Einträge, weitere wären vorstellbar. Man könnte auch dort eintragen, daß der im Dokument genannte Mensch tatsächlich Eigentümer ist, sofern das nicht durch neuere Dokumente widerlegt wird. Achtung: Man muß für alle Zukunft seinen Kaufvertrag gut verwahren! Mehrere Exemplare haben auf gutem Papier gedruckt und eventuell später laminieren.

Fabrikschild
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